Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.11.2010

Rechtsprechung
   BGH, 16.08.2011 - 5 StR 300/11 (alt: 5 StR 489/10)   

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https://dejure.org/2011,7924
BGH, 16.08.2011 - 5 StR 300/11 (alt: 5 StR 489/10) (https://dejure.org/2011,7924)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2011 - 5 StR 300/11 (alt: 5 StR 489/10) (https://dejure.org/2011,7924)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2011 - 5 StR 300/11 (alt: 5 StR 489/10) (https://dejure.org/2011,7924)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB
    Strafzumessung: Berücksichtigung von nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Tatgeschehen stehenden Lebensumständen

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Tatgeschehen stehenden Lebensumständen des Angeklagten für die Strafzumessung; Fehlende Berücksichtigung des nicht alltäglichen Maßes einer Festigung der Lebenssituation im Rahmen des Strafausspruches

  • rewis.io

    Strafzumessung: Berücksichtigung von nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Tatgeschehen stehenden Lebensumständen

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafzumessung: Berücksichtigung von nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Tatgeschehen stehenden Lebensumständen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4; StGB § 21; StGB § 64
    Einbeziehung von nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Tatgeschehen stehenden Lebensumständen des Angeklagten für die Strafzumessung; Fehlende Berücksichtigung des nicht alltäglichen Maßes einer Festigung der Lebenssituation im Rahmen des Strafausspruches

  • rechtsportal.de

    Einbeziehung von nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Tatgeschehen stehenden Lebensumständen des Angeklagten für die Strafzumessung; Fehlende Berücksichtigung des nicht alltäglichen Maßes einer Festigung der Lebenssituation im Rahmen des Strafausspruches

  • datenbank.nwb.de

    Strafzumessung: Berücksichtigung von nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Tatgeschehen stehenden Lebensumständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 16
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92

    Inverkehrbringen - Falschgeld - Strafklage

    Auszug aus BGH, 16.08.2011 - 5 StR 300/11
    Das gilt namentlich für eine nach der Tat eingetretene Stabilisierung der Lebensverhältnisse und die soziale Wiedereingliederung des Täters (BGH, Beschlüsse vom 10. April 1992 - 3 StR 101/92, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Spezialprävention 4, und vom 10. Februar 1993 - 5 StR 710/92; BGH, Urteil vom 20. April 1993 - 5 StR 65/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 12), die sich nicht nur auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung auswirken, sondern auch auf die Strafrahmenwahl und die Strafhöhenbemessung (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1993 aaO mwN).
  • BGH, 07.10.1987 - 2 StR 446/87

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Annahme eines minder schwerden

    Auszug aus BGH, 16.08.2011 - 5 StR 300/11
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass auch Lebensumstände des Angeklagten für die Strafzumessung von Bedeutung sind, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Tatgeschehen stehen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1987 - 2 StR 446/87, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1 mwN).
  • BGH, 20.04.1993 - 5 StR 65/93

    Mindeststrafe - Strafschärfende Umstände - Strafzumessung - Tatgeschehen

    Auszug aus BGH, 16.08.2011 - 5 StR 300/11
    Das gilt namentlich für eine nach der Tat eingetretene Stabilisierung der Lebensverhältnisse und die soziale Wiedereingliederung des Täters (BGH, Beschlüsse vom 10. April 1992 - 3 StR 101/92, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Spezialprävention 4, und vom 10. Februar 1993 - 5 StR 710/92; BGH, Urteil vom 20. April 1993 - 5 StR 65/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 12), die sich nicht nur auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung auswirken, sondern auch auf die Strafrahmenwahl und die Strafhöhenbemessung (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1993 aaO mwN).
  • BGH, 10.04.1992 - 3 StR 101/92

    Aufhebung des Strafausspruchs wegen seines Widerspruchs zu den Feststellungen zur

    Auszug aus BGH, 16.08.2011 - 5 StR 300/11
    Das gilt namentlich für eine nach der Tat eingetretene Stabilisierung der Lebensverhältnisse und die soziale Wiedereingliederung des Täters (BGH, Beschlüsse vom 10. April 1992 - 3 StR 101/92, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Spezialprävention 4, und vom 10. Februar 1993 - 5 StR 710/92; BGH, Urteil vom 20. April 1993 - 5 StR 65/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 12), die sich nicht nur auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung auswirken, sondern auch auf die Strafrahmenwahl und die Strafhöhenbemessung (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1993 aaO mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.11.2010 - 5 StR 489/10   

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https://dejure.org/2010,16452
BGH, 22.11.2010 - 5 StR 489/10 (https://dejure.org/2010,16452)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2010 - 5 StR 489/10 (https://dejure.org/2010,16452)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2010 - 5 StR 489/10 (https://dejure.org/2010,16452)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.1995 - 5 StR 459/95

    Beweiswürdigung - Beweiswert - Faserspuren

    Auszug aus BGH, 22.11.2010 - 5 StR 489/10
    Allerdings wären hinsichtlich des Faserspurengutachtens die hierfür geltenden Erörterungspflichten zu erfüllen gewesen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 335, 336; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 261 Rdn. 11c m.w.N.).
  • BGH, 17.05.2010 - 5 StR 130/10

    Strafzumessung (minder schwerer Fall; Würdigung der Persönlichkeit des

    Auszug aus BGH, 22.11.2010 - 5 StR 489/10
    Dass es dem Angeklagten etwa seit Anfang des Jahres gelungen ist, auftretende Entzugserscheinungen unter anderem durch Beten (UA S. 4) zu überwinden und dass er etwa seit dieser Zeit wohl keine Drogen mehr nimmt, hindert die Annahme eines Hangs nicht (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 5 StR 130/10 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.2010 - 2 StR 563/10

    Anforderungen an die Rüge einer mangelnden Kompensation einer

    Bei der Vollstreckungslösung wird der Ausgleich für einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot aus dem Vorgang der Strafzumessung herausgelöst, bleibt aber Teil des Rechtsfolgenausspruchs im weiteren Sinne (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2010 - 5 StR 489/10).
  • KG, 21.09.2018 - 161 Ss 107/18

    Zulässigkeit der ausschließlich gegen das Fehlen einer Kompensationsentscheidung

    Bei der Vollstreckungslösung wird der Ausgleich für einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot aus dem Vorgang der Strafzumessung herausgelöst, bleibt aber Teil des Rechtsfolgenausspruchs im weiteren Sinne (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2010 - 5 StR 489/10 - juris [Tenor]).
  • OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70/12

    Revision im Strafverfahren: Unterlassene Prüfung der Kompensation für eine

    Denn bei der Vollstreckungslösung wird der Ausgleich für einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot aus dem Vorgang der Strafzumessung herausgelöst, bleibt aber Teil des Rechtsfolgenausspruchs im weiteren Sinne (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2010 - 5 StR 489/10 - und 21. Dezember 2010 - 2 StR 563/10 -, juris).
  • KG, 21.09.2018 - 5 Ws 113/18

    Revision wegen Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung

    Bei der Vollstreckungslösung wird der Ausgleich für einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot aus dem Vorgang der Strafzumessung herausgelöst, bleibt aber Teil des Rechtsfolgenausspruchs im weiteren Sinne (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2010 - 5 StR 489/10 - juris [Tenor]).
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