Rechtsprechung
BGH, 16.08.2011 - 5 StR 300/11 (alt: 5 StR 489/10) |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 55 StGB
Strafzumessung (Spezialprävention; Stabilisierung der Lebensumstände); nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB
Strafzumessung: Berücksichtigung von nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Tatgeschehen stehenden Lebensumständen - Wolters Kluwer
Einbeziehung von nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Tatgeschehen stehenden Lebensumständen des Angeklagten für die Strafzumessung; Fehlende Berücksichtigung des nicht alltäglichen Maßes einer Festigung der Lebenssituation im Rahmen des Strafausspruches
- rewis.io
Strafzumessung: Berücksichtigung von nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Tatgeschehen stehenden Lebensumständen
- ra.de
- rewis.io
Strafzumessung: Berücksichtigung von nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Tatgeschehen stehenden Lebensumständen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 4; StGB § 21; StGB § 64
Einbeziehung von nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Tatgeschehen stehenden Lebensumständen des Angeklagten für die Strafzumessung; Fehlende Berücksichtigung des nicht alltäglichen Maßes einer Festigung der Lebenssituation im Rahmen des Strafausspruches - rechtsportal.de
Einbeziehung von nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Tatgeschehen stehenden Lebensumständen des Angeklagten für die Strafzumessung; Fehlende Berücksichtigung des nicht alltäglichen Maßes einer Festigung der Lebenssituation im Rahmen des Strafausspruches
- datenbank.nwb.de
Strafzumessung: Berücksichtigung von nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Tatgeschehen stehenden Lebensumständen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Zur Berücksichtigung eines positiven Lebenswandels gem. § 46 StGB
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.07.2010 - 14 Js 3132/06
- BGH, 22.11.2010 - 5 StR 489/10
- LG Berlin, 15.03.2011 - 530 KLs 2/11
- BGH, 16.08.2011 - 5 StR 300/11 (alt: 5 StR 489/10)
Papierfundstellen
- StV 2012, 16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92
Inverkehrbringen - Falschgeld - Strafklage
Auszug aus BGH, 16.08.2011 - 5 StR 300/11
Das gilt namentlich für eine nach der Tat eingetretene Stabilisierung der Lebensverhältnisse und die soziale Wiedereingliederung des Täters (…BGH, Beschlüsse vom 10. April 1992 - 3 StR 101/92, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Spezialprävention 4, und vom 10. Februar 1993 - 5 StR 710/92; BGH…, Urteil vom 20. April 1993 - 5 StR 65/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 12), die sich nicht nur auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung auswirken, sondern auch auf die Strafrahmenwahl und die Strafhöhenbemessung (vgl. BGH…, Urteil vom 20. April 1993 aaO mwN). - BGH, 07.10.1987 - 2 StR 446/87
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Annahme eines minder schwerden …
Auszug aus BGH, 16.08.2011 - 5 StR 300/11
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass auch Lebensumstände des Angeklagten für die Strafzumessung von Bedeutung sind, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Tatgeschehen stehen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1987 - 2 StR 446/87, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1 mwN). - BGH, 20.04.1993 - 5 StR 65/93
Mindeststrafe - Strafschärfende Umstände - Strafzumessung - Tatgeschehen
Auszug aus BGH, 16.08.2011 - 5 StR 300/11
Das gilt namentlich für eine nach der Tat eingetretene Stabilisierung der Lebensverhältnisse und die soziale Wiedereingliederung des Täters (…BGH, Beschlüsse vom 10. April 1992 - 3 StR 101/92, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Spezialprävention 4, und vom 10. Februar 1993 - 5 StR 710/92; BGH, Urteil vom 20. April 1993 - 5 StR 65/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 12), die sich nicht nur auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung auswirken, sondern auch auf die Strafrahmenwahl und die Strafhöhenbemessung (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1993 aaO mwN). - BGH, 10.04.1992 - 3 StR 101/92
Aufhebung des Strafausspruchs wegen seines Widerspruchs zu den Feststellungen zur …
Auszug aus BGH, 16.08.2011 - 5 StR 300/11
Das gilt namentlich für eine nach der Tat eingetretene Stabilisierung der Lebensverhältnisse und die soziale Wiedereingliederung des Täters (BGH, Beschlüsse vom 10. April 1992 - 3 StR 101/92, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Spezialprävention 4, und vom 10. Februar 1993 - 5 StR 710/92; BGH…, Urteil vom 20. April 1993 - 5 StR 65/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 12), die sich nicht nur auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung auswirken, sondern auch auf die Strafrahmenwahl und die Strafhöhenbemessung (vgl. BGH…, Urteil vom 20. April 1993 aaO mwN).
Rechtsprechung
BGH, 22.11.2010 - 5 StR 489/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 267 Abs. 3 StPO; § 64 StGB
Fasergutachten (Erörterungspflichten); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Urteils mit den Feststellungen im Rechtsfolgenausspruch auf die Revision
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 250 Abs. 3; StPO § 349 Abs. 2
Aufhebung eines Urteils mit den Feststellungen im Rechtsfolgenausspruch auf die Revision - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.07.2010 - 14 Js 3132/06
- BGH, 22.11.2010 - 5 StR 489/10
- LG Berlin, 15.03.2011 - 530 KLs 2/11
- BGH, 16.08.2011 - 5 StR 300/11
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.11.1995 - 5 StR 459/95
Beweiswürdigung - Beweiswert - Faserspuren
Auszug aus BGH, 22.11.2010 - 5 StR 489/10
Allerdings wären hinsichtlich des Faserspurengutachtens die hierfür geltenden Erörterungspflichten zu erfüllen gewesen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 335, 336;… Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 261 Rdn. 11c m.w.N.). - BGH, 17.05.2010 - 5 StR 130/10
Strafzumessung (minder schwerer Fall; Würdigung der Persönlichkeit des …
Auszug aus BGH, 22.11.2010 - 5 StR 489/10
Dass es dem Angeklagten etwa seit Anfang des Jahres gelungen ist, auftretende Entzugserscheinungen unter anderem durch Beten (UA S. 4) zu überwinden und dass er etwa seit dieser Zeit wohl keine Drogen mehr nimmt, hindert die Annahme eines Hangs nicht (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 5 StR 130/10 m.w.N.).
- BGH, 21.12.2010 - 2 StR 563/10
Anforderungen an die Rüge einer mangelnden Kompensation einer …
Bei der Vollstreckungslösung wird der Ausgleich für einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot aus dem Vorgang der Strafzumessung herausgelöst, bleibt aber Teil des Rechtsfolgenausspruchs im weiteren Sinne (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2010 - 5 StR 489/10). - KG, 21.09.2018 - 161 Ss 107/18
Zulässigkeit der ausschließlich gegen das Fehlen einer Kompensationsentscheidung …
Bei der Vollstreckungslösung wird der Ausgleich für einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot aus dem Vorgang der Strafzumessung herausgelöst, bleibt aber Teil des Rechtsfolgenausspruchs im weiteren Sinne (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2010 - 5 StR 489/10 - juris [Tenor]). - OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70/12
Revision im Strafverfahren: Unterlassene Prüfung der Kompensation für eine …
Denn bei der Vollstreckungslösung wird der Ausgleich für einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot aus dem Vorgang der Strafzumessung herausgelöst, bleibt aber Teil des Rechtsfolgenausspruchs im weiteren Sinne (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2010 - 5 StR 489/10 - und 21. Dezember 2010 - 2 StR 563/10 -, juris). - KG, 21.09.2018 - 5 Ws 113/18
Revision wegen Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung
Bei der Vollstreckungslösung wird der Ausgleich für einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot aus dem Vorgang der Strafzumessung herausgelöst, bleibt aber Teil des Rechtsfolgenausspruchs im weiteren Sinne (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2010 - 5 StR 489/10 - juris [Tenor]).